Ein Landesgesetz schreibt die flächendeckende Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge (wkB) bis spätestens 31.12.2023 zwingend vor. In seiner Sitzung am 27. Juni hat der Limbacher Gemeinderat daher die Umstellung mehrheitlich verabschiedet. Du findest die im Zusammenhang mit der Einführung der wkB erlassenen Satzungen auf unserer DORFhomepage.

Vereinfacht ausgedrückt geht es bei den wkB im Kern darum, die Kosten für den Ausbau einer bereits voll erschlossenen Straße nicht nur auf die jeweiligen Anwohner, sondern grundsätzlich auf alle Grundstückseigentümer der „Abrechnungseinheit“ zu verteilen. So sollen Ausbaubeiträge von regelmäßig mehreren Tausend Euro vermieden werden.

Eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) findest am Ende dieser Seite zum Download. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg.

Gerne kannst Du mit Fragen auch auf mich (ortsbuergermeister@limbach-ww.de, 0151 220 74 323 oder persönlich) und die zuständige Mitarbeiterin der VG, Frau Velten (02662 801 – 181), zukommen.